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   BGH, 29.09.2011 - V ZB 157/11   

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https://dejure.org/2011,4529
BGH, 29.09.2011 - V ZB 157/11 (https://dejure.org/2011,4529)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2011 - V ZB 157/11 (https://dejure.org/2011,4529)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2011 - V ZB 157/11 (https://dejure.org/2011,4529)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 72 Abs 2 GVG, § 43 Nr 1 WoEigG, § 43 Nr 2 WoEigG, § 43 Nr 3 WoEigG, § 43 Nr 4 WoEigG
    Wohnungseigentumsverfahren: Behandlung der Berufungseinlegung von Hauptpartei und Streithelfer bei verschiedenen Gerichten trotz zentraler Berufungszuständigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Beschlusses bei Fehlen einer Sachdarstellung

  • rewis.io

    Wohnungseigentumsverfahren: Behandlung der Berufungseinlegung von Hauptpartei und Streithelfer bei verschiedenen Gerichten trotz zentraler Berufungszuständigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentumsverfahren: Behandlung der Berufungseinlegung von Hauptpartei und Streithelfer bei verschiedenen Gerichten trotz zentraler Berufungszuständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Beschlusses bei Fehlen einer Sachdarstellung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Fehlerhafter Beschluss: Sachverhaltswiedergabe fehlte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 141
  • NZM 2012, 31
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.01.2006 - VI ZB 49/05

    Behandlung der Berufungen der Hauptpartei und ihres Streithelfers

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - V ZB 157/11
    Haben sowohl die Hauptpartei als auch der Streithelfer Berufung eingelegt, so handelt es sich gleichwohl nur um ein einheitliches Rechtsmittel, über das einheitlich zu entscheiden ist (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. Januar 2006 - VI ZB 49/05, NJW-RR 2006, 644 mwN).
  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 301/10

    Berufungsverwerfung wegen Nichterreichens der Berufungssumme: Notwendiger Inhalt

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - V ZB 157/11
    Wird diesen Anforderungen nicht genügt, liegt ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verfahrensmangel vor, der die Aufhebung der Beschwerdeentscheidung nach sich zieht (vgl. zum Ganzen nur Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 301/10, Rn. 3, juris, mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 26.03.1982 - V ZR 87/81

    Vorliegen einer Berufung bei Einlegung einer Berufung der Hauptpartei selbst und

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - V ZB 157/11
    Da dem Rechtsmittel des Streithelfers gegenüber dem Rechtsmittel der Hauptpartei keine selbständige Bedeutung zukommt (Senat, Urteil vom 26. März 1982 - V ZR 87/81, NJW 1982, 2069), gilt das Erfordernis einer einheitlichen Entscheidung auch dann, wenn die Berufung der Hauptpartei und die Berufung des Streithelfers bei verschiedenen Gerichten eingelegt wurden; die Entscheidung über die Berufung ist dann grundsätzlich von dem Gericht zu treffen, bei dem das Rechtsmittel der Hauptpartei anhängig ist.
  • BGH, 12.10.2016 - XII ZR 9/15

    Erwerb eines gewerblich vermieteten Grundstücks: Eintritt des Erwerbers in das

    Die als einheitliches Rechtsmittel anzusehende Revision der Beklagten und ihrer Streithelferin (vgl. BGH Beschlüsse vom 24. Mai 2012 - VII ZR 24/11 - NJW-RR 2012, 1042 Rn. 3 und vom 29. September 2011 - V ZB 157/11 NJW-RR 2012, 141 Rn. 5) ist unbegründet.
  • BGH, 26.11.2020 - V ZB 151/19

    Zuständigkeitsbestimmung in einer Wohnungseigentumssache: Prozessuales Vorgehen

    Wird diesen Anforderungen nicht genügt, liegt ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verfahrensmangel vor, der die Aufhebung der Beschwerdeentscheidung nach sich zieht (st. Rspr., vgl. etwa Senat, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 157/11, NJW-RR 2012, 141 Rn. 2).

    Hält sich eines der Gerichte für unzuständig, hat es die Sache an das andere abzugeben (vgl. Senat, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 157/11, NJW-RR 2012, 141 Rn. 5).

  • BGH, 15.05.2012 - V ZB 282/11

    Berufungsverwerfung als unzulässig: Notwendiger Inhalt des Verwerfungsbeschlusses

    Wird diesen Anforderungen nicht genügt, liegt ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verfahrensmangel vor, der die Aufhebung der Beschwerdeentscheidung nach sich zieht (Senat, Beschlüsse vom 7. April 2011 - V ZB 301/10, WuM 2011, 377 Rn. 3 und vom 29. September 2011 - V ZB 157/11, NJW-RR 2012, 141, 142 Rn. 2).
  • BGH, 18.02.2021 - III ZR 79/20

    Zulassung der Revision durch ein bayerisches Berufungsgericht: Nachholung der

    Die zeitgleich anhängigen Rechtsmittelverfahren müssen durch die angerufenen Gerichte koordiniert werden (BGH, Beschluss vom 26. November 2020 - V ZB 151/19, BeckRS 2020, 36581 Rn. 10 f; siehe auch Urteil vom 15. Februar 2005 - XI ZR 171/04, NJW-RR 2005, 780 und Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 157/11, NJW-RR 2012, 141 Rn. 5).
  • BGH, 09.03.2017 - V ZB 113/16

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung des Beschlusses

    Wird diesen Anforderungen nicht genügt, liegt ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verfahrensmangel vor, der die Aufhebung der Beschwerdeentscheidung nach sich zieht (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 301/10, WuM 2011, 377 Rn. 3; Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 157/11, NJW-RR 2012, 141 Rn. 2).
  • OLG Nürnberg, 31.05.2017 - 15 W 1995/16

    Grundbuchberichtigungsanspruch liegt nicht vor - im Zweifel gegen Vorhandensein

    Eintragungen auf den nach § 67 GBV aF (jetzt § 104 GBV) umgeschriebenen Grundbüchern sind nur nach Maßgabe der Grundbuchverfügung vorzunehmen (vgl. BGH NJW-RR 2012, 141 juris Rn. 23; Demharter, GBO, § 145 Rn. 6).

    Für die Eintragung einer altrechtlichen Dienstbarkeit, die unter Geltung der Grundbuchordnung vorgenommen wird, sind nunmehr deren Vorschriften maßgebend (vgl. BGH NJW-RR 2012, 141 juris Rn. 23).

  • OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 39/21

    Patentverletzung bezüglich eines Tassenspenders Unterlassungsanspruch bei

    In beiden Fällen ist sein Rechtsmittel stets für die Partei eingelegt, wobei es sich bei einem Nebeneinander um ein einheitliches Rechtsmittel handelt, das von der Partei und dem Nebenintervenienten geführt wird (BGH, NJW-RR 2006, 644; NJW 2012, 1042; BeckRS 2011, 26797; 2017, 236, 238; GRUR 2022, 59 - Diskontinuierliche Funkverbindung).
  • BGH, 18.07.2013 - V ZB 13/13

    Zwangsversteigerungsverfahren: Erforderlichkeit der Feststellung und Verlesung

    a) Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, haben zwar nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt wiederzugeben, wobei auch das mit dem Rechtsmittel verfolgte Rechtsschutzziel deutlich werden muss (Senat, Beschlüsse vom 7. April 2011 - V ZB 301/10, WuM 2011, 377 Rn. 3, vom 29. September 2011 - V ZB 157/11, NJW-RR 2012, 141, 142 Rn. 2 und vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, WuM 2012, 404 Rn. 3).
  • BGH, 29.01.2021 - V ZR 158/20

    Gerichtliche Ersetzung eines Beschlusses wegen fehlerhafter Umsetzung des

    In einem solchen Fall liegt ein von Amts wegen zu beachtender Verfahrensmangel vor, der die Aufhebung des Berufungsurteils zur Folge hat (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 9. Dezember 2016 - V ZR 231/15, NJW-RR 2017, 653 Rn. 4 ff.; BGH, Urteil vom 19. Juli 2017 - VIII ZR 3/17, NZM 2017, 732 jeweils mwN sowie zur Rechtsbeschwerde Senat, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 157/11, NJW-RR 2012, 141 Rn. 2).
  • OLG München, 22.11.2018 - 11 W 1501/18

    Gerichtskostenhaftung bei Einlegung des Rechtsmittels durch Nebenintervenienten

    Das Rechtsmittel mag ein "einheitliches" sein (zuletzt BGH, Beschl. v. 29.09.2011 - V ZB 157/11 Tz 5) - für die Frage der Kostenentscheidung bzw. hier, diejenige einer vorläufigen Gerichtskostenhaftung, kommt es darauf an, wie sich eine unterstützte Hauptpartei zu dem Rechtsmittel verhält:.
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